Gemeinde Bocksdorf
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Verordnung Lärmbelästigung durch Rasenmähen

 

Verordnung

 

des Gemeinderates der Gemeinde Bocksdorf vom 7. Juni 2013 - mit welcher zur Abwehr vermeidbarer Lärmentwicklungen - Verbote erlassen werden. (Verordnung nach dem Bgld. Polizeistrafgesetz, LGBl. Nr. 35/1986)

 

§1

 

Zur Abwehr von das örtliche Gemeinschaftsleben ungebührlicherweise störendem Lärm ist im Bereich der Katastralgemeinde Bocksdorf das Rasenmähen mittels Gartengeräten mit Verbrennungsmotoren

 

an Sonn- und Feiertagen von 00.00 Uhr bis 24.00 Uhr verboten.

 

§ 2

 

Verstöße gegen die Bestimmungen der Verordnung werden nach den einschlägigen Be-stimmungen des Bgld. Landes-Polizeistrafgesetzes bestraft.

 

§ 3

 

Diese Verordnung tritt mit dem auf den Ablauf der Kundmachungsfrist folgenden Tag in Kraft.

 

Verordnung Leinenpflicht für Hunde

Leinenpflicht für Hunde
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